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Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft im „einheitlichen" oder im „additiven“ Umlaufverfahren nach § 25 Abs 3, 2. Satz, WEG 2002?

RechtsprechungWEGwobl 2005/60wobl 2005, 203 Heft 6 v. 14.6.2005

§ 24 Abs 1, 2. Satz, und Abs 2, 1. Satz, § 25 Abs 3 2. Satz, § 52 Abs 1 Z 5 WEG 2002:

Ein „additiver“ Umlaufbeschluss iSd § 25 Abs 3, 2. Satz, WEG 2002 scheidet dann aus, wenn ein gültig außerhalb einer Eigentümerversammlung zustande gekommener, „einheitlicher“ Umlaufbeschluss vorliegt.

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