Nach Auffassung des OGH stellt ein Schiedsspruch, der in einer außerstreitigen Wohnrechtsangelegenheit (§ 37 MRG) ergangen ist, mangels objektiver Schiedsfähigkeit dieser Rechtssachen einen Nichtakt dar. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Auffassung auseinander.
Deskriptoren: Außerstreitverfahren; Nichtschiedsspruch; objektive Schiedsfähigkeit; Schiedsverfahren; §§ 12a, 37 MRG; §§ 577, 595 ZPO.