In der Praxis stellt sich bei Immobilienleasingverträgen häufig die Frage, ob bzw in welchem Umfang darauf mietrechtliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen und welche rechtlichen Möglichkeiten dem Leasingnehmer gegen eine vom Leasinggeber wegen behaupteten Zahlungsrückstandes angestrengte Räumungsklage zur Verfügung stehen.