Am 18. Jänner dieses Jahres wurde vom BMJ der Entwurf für eine Wohnrechtsnovelle 2005 (WRN 2005) zur Begutachtung ausgesandt. Im Folgenden werden einige Überlegungen zu jenen darin enthaltenen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Novellierungsvorschlägen angestellt, bei denen die vorgesehenen Neufassungen von MRG und WEG sowie die dafür in den Erläuterungen zum MinE gegebenen Begründungen nicht restlos überzeugend oder gar unbefriedigend erscheinen.