§ 2 Abs 1, 1. Satz, § 16 Abs 1, § 24, § 29 WEG 2002; §§ 828 Abs 1 und 829 ABGB; §§ 381, 382 EO:
Ist an einer ehemaligen Hausbesorgerdienstwohnung (= derzeit allgemeiner Teil der WE-Liegenschaft) WE noch nicht begründet worden, haben alle Wohnungseigentümer mitzuwirken, wenn sie den Verkauf sowie die Begründung von WE an diesem Objekt beabsichtigen.