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Haftung mehrerer Vermieter für Erhaltungsarbeiten bei nachträglich begründetem WE

RechtsprechungMRGwobl 2005/3wobl 2005, 20 Heft 1 v. 28.1.2005

§ 1036, § 1037, § 1097, § 1120 ABGB; § 2 Abs 1 MRG:

Der Altmieter einer Wohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet wurde, kann seinen Anspruch nach § 1097 ABGB bei Vorhandensein mehrerer Vermieter nur anteilig gegen alle Vermieter, somit alle Miteigentümer der Liegenschaft, geltend machen.

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