§ 2 Abs 10, § 12 Abs 1 und 2, § 13 WEG 2002
Art 7 B-VG:
Der OGH hat an der Verfassungskonformität des § 2 Abs 10 WEG 2002 (Gleichheitssatz) keine Bedenken, da mehr als zwei Personen ausreichende gesellschaftsrechtliche Konstruktionen, zB eine eingetragene Erwerbsgesellschaft, wählen können.