§ 16 Abs 2 MRG; § 16 Abs 7 MRG idF WRN 1997:
Bei der Berechnung des Befristungsabschlages gem § 16 Abs 7 MRG idF WRN 1997 ist die Dauer der einzelnen aufeinander folgenden, befristeten Mietverträgen nicht zusammenzurechnen.
§ 16 Abs 2 MRG; § 16 Abs 7 MRG idF WRN 1997:
Bei der Berechnung des Befristungsabschlages gem § 16 Abs 7 MRG idF WRN 1997 ist die Dauer der einzelnen aufeinander folgenden, befristeten Mietverträgen nicht zusammenzurechnen.