Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (§ 3a Abs 1a und § 12 Abs 10a rechtswirksam seit 1. Mai 2004). Diese beiden Bestimmungen stehen im Zusammenhang mit der Novelle des UStG 1994 BGBl I 2003/134 (siehe wobl 2004, 67) und dehnen den Vorsteuerabzug des nicht unternehmerisch genutzten Teils von zehn auf zwanzig Jahre aus.
BGBl I 2004/27