§ 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 (§ 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988):
Zwischen Anschaffung und Beginn der zweijährigen durchgehenden Benützung als Hauptwohnsitz kann im Fall des Erwerbs eines nicht bewohnbaren Eigenheims steuerunschädlich ein angemessener Instandsetzungszeitraum liegen.