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Zulässiger Hauptmietzins - Förderung nach dem WFG 1984

RechtsprechungWohnbauförderungsrechtwobl 2004/26wobl 2004, 103 Heft 3 v. 18.3.2004

§§ 46 ff WFG 1984; § 68 WWFSG:

Die Mietzinsregelungen der §§ 46 ff WFG 1984 sind weiter anzuwenden, wenn vor Inkrafttreten des WWFSG (1. 6. 1989) eine Zusicherung der Förderungsmittel nach dem WFG 1984 erfolgt war.

§ 48 WFG 1984 erfasst alle nach dem WFG 1984 gefördert errichteten Wohnungen und Geschäftsräume, die von einer gemeinnützigen Bau- oder Verwaltungsvereinigung vermietet werden; es ist nicht erforderlich, dass diese Alleinvermieterin war.

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