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Keine Streitanmerkung bei Klage auf Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum

RechtsprechungWEGwobl 2004/7wobl 2004, 24 Heft 1 v. 30.1.2004

§ 25 Abs 3 WEG 1975:

Eine Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 setzt eine Klage eines Wohnungseigentumsbewerbers im technischen Sinn voraus. Einer auf Abgabe der schriftlichen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gerichteten Klage fehlt für eine analoge Anwendung des § 25 Abs 3 WEG 1975 die erforderliche Rechtsähnlichkeit.

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