§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988, § 15 WWG:
Keine Vorteile aus einem bestehenden Dienstverhältnis durch verbilligte Überlassung von Wohnraum, wenn die Vereinbarung eines unter den amtlichen Sachbezugswerten liegenden Nutzungsentgelts auf der Einhaltung zwingender gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen beruht.