Es entspricht einer nun schon mehrjährigen Tradition, dass gesetzliche Neuerungen in den Bereichen des Miet- und des Wohnungseigentumsrechts rasch nach ihrer parlamentarischen Verabschiedung vom Autor in den Wohnrechtlichen Blättern vorgestellt werden. Diese Tradition wird hier nun mit dem einen Bestandteil der Außerstreitverfahrensreform bildenden Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz fortgesetzt. Die mit diesem Gesetz herbeigeführten Änderungen im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren werden ebenso wie die neuen Bestimmungen über den einstweiligen Mietzins eingehend dargestellt und einer ersten Analyse unterzogen; vertiefende Untersuchungen müssen freilich späteren Befassungen mit dem Thema - wohl auch durch den Autor dieser Zeilen - vorbehalten bleiben. Ein Schwerpunkt der Darstellung wird der Neuregelung über den Kostenersatz im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren gewidmet sein, der ja auch Hauptgegenstand der rechtspolitischen Debatte um dieses Gesetz war.