Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren wurde erst in der Endphase der Gesetzgebungsarbeiten zur Außerstreitreform in das Reformvorhaben einbezogen; seine Neuregelung sollte ursprünglich der in Aussicht genommenen umfassenden Mietrechtsreform vorbehalten bleiben. Nach dem In-Kraft-Treten des Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetzes (WohnAußStrBeglG) wird insb § 37 Abs 3 MRG zumindest äußerlich ein deutlich gewandeltes Erscheinungsbild aufweisen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Auswirkungen der Außerstreitreform - insb auch im Licht des Allgemeinen Teils des neuen AußStrG - im Hinblick auf ausgewählte Fragestellungen des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens auf.