§ 364 Abs 2 ABGB
Ausgehend von großstädtischen Verhältnissen ist die Ortsüblichkeit von vier Stunden Klavierspiel pro Tag zu verneinen. Lediglich ein bis zwei Stunden sind noch als ortsüblich anzusehen.
OGH 14. 1. 2004, 7 Ob 286/03i (LGZ Wien 36 R 118/03z; BG Innere Stadt Wien 35 C 1720/01d), EWr III/364A/29ff