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Änderung des WE-Objektes unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile

RechtsprechungWEGwobl 2003/88wobl 2003, 185 Heft 6 v. 27.6.2003

§ 13 Abs 2 Z 2 WEG 1975:

Als ein für die Genehmigungsfähigkeit einer Änderung des Wohnungseigentumsobjektes unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile der Liegenschaft erforderliches „wichtiges Interesse“ des Wohnungseigentümers reicht eine Steigerung der Lebensqualität oder die Wertsteigerung seines Objektes nicht aus.

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