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Berücksichtigung der Art des im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens

RechtsprechungMRGwobl 2003/83wobl 2003, 176 Heft 6 v. 27.6.2003

§ 12a Abs 2 MRG, § 12a Abs 8 MRG:

Wird ein Gastronomiebetrieb in bester Wiener Innenstadtlage überwiegend von Touristen frequentiert, liegt eine soziale Schutzwürdigkeit der ausgeübten Tätigkeit nicht vor.

Bei der Mietzinsanhebung gem § 12a Abs 2 MRG ist daher die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit nicht zu berücksichtigen.

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