Der folgende Beitrag vertieft aus Anlass einer Entscheidung des OGH einige Aspekte der Geltendmachung von Rechten bei einem mehrpersonalen Schuldverhältnis, die an der Schnittstelle von materiellem Recht und Verfahrensrecht angesiedelt sind.
Deskriptoren: §§ 825 ff ABGB; § 30 Abs 3 Satz 2 WEG 2002; § 11, § 14, § 228, § 411 ZPO; § 744 Abs 2 BGB.