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Kündigung des Bestandvertrags durch den Masseverwalter

RechtsprechungInsolvenzrechtwobl 2003/64wobl 2003, 123 Heft 4 v. 17.4.2003

§ 23 KO:

Der Masseverwalter hat bei Kündigung eines Bestandvertrags über eine unbewegliche Sache nur die gesetzlichen Kündigungsfristen, nicht aber auch die im Gesetz vorgesehenen Kündigungstermine einzuhalten.

OGH 11. 7. 2002, 6 Ob 65/02f (LGZ Wien 39 R 265/01m; BG Donaustadt 6 C 265/01 x).

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