§ 1497 ABGB, § 27 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 8 MRG:
Die Verjährung des Mietzinsanspruchs wird durch einen Feststellungsantrag des Vermieters gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG nicht unterbrochen oder gehemmt. § 27 Abs 3 MRG ist nicht analog anwendbar.
§ 1497 ABGB, § 27 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 8 MRG:
Die Verjährung des Mietzinsanspruchs wird durch einen Feststellungsantrag des Vermieters gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG nicht unterbrochen oder gehemmt. § 27 Abs 3 MRG ist nicht analog anwendbar.