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Hausverwaltungskosten/Verwalterhonorar als Aufwendungen für die WE-Anlage

RechtsprechungWEGwobl 2003/59wobl 2003, 118 Heft 4 v. 17.4.2003

§ 19 WEG 1975 (§ 32 WEG 2002):

Da auch die Hausverwaltungskosten einschließlich des Verwalterhonorars Aufwendungen für die gemeinschaftliche WE-Liegenschaft iSd § 19 WEG 1975 sind, fallen sie als solche grundsätzlich unter den gesetzlichen Aufteilungsschlüssel des Abs 1 leg cit.

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