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Renaissance des ABGB: Vollausnahmen gemäß § 1 Abs 2 Z 5 MRG

AufsätzeDr. Wolfgang Dirnbacherwobl 2003, 65 Heft 3 v. 20.3.2003

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der durch die Mietrechtsnovelle 2001 (MRN 2001)1)1) BGBl I 2001/161. erfolgten Zurückdrängung des Anwendungsbereichs des MRG. Ausgehend davon, dass dadurch erstmals nach mehr als einem dreiviertel Jahrhundert wieder dem - im Hinblick auf die Dominanz der mietrechtlichen Spezialgesetzgebung über einen derart langen Zeitraum fast ein wenig in Vergessenheit geratenen - Bestandrecht des ABGB auf breiter Ebene größere Bedeutung zukommt, sollen zum Einen einige praktische Auswirkungen der per 1. 1. 2002 erfolgten Änderungen aufgezeigt werden, zum Anderen aber - und dies vor allem - der zeitliche und sachliche Anwendungsbereich der Neuregelung näher untersucht werden.

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