Verträge über Liegenschaften können ohne weiteres dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen. Ausgehend von der Frage, in welchen Konstellationen die (personen- und betriebsbezogenen) Voraussetzungen des § 1 KSchG erfüllt sind, werden einige Besonderheiten dargestellt, die im Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf als Konsumentengeschäft - insbesondere in der Vertragspraxis - zu beachten sind. Dabei werden die speziellen Rücktrittsregelungen des KSchG (§§ 3, 3a, 30a KSchG) unter dem Aspekt abgeschwächter Bindungswirkung beim Verbrauchergeschäft besonders untersucht.