§ 15a Abs 1 Z 4, § 17 Abs 2 MRG:
Das Fehlen eines Spülbeckens in der Küche ist rügepflichtig (Bestätigung von wobl 2001, 278/175).
Die Ansicht, dass ein Heizraum in die mietzinsrelevante Nutzflächenberechnung einbezogen wird, auch wenn er im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist vertretbar und wirft keine gemäß § 528 Abs 1 ZPO bedeutsame Rechtsfrage auf.