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Wiederaufbaupflicht bei Zerstörung des Gebäudes im Rahmen eines dinglichen Wohnungsrechts

AufsätzeVertr.-Ass. Dr. Michael Ganner1)1) Nach Lehre und Rspr steht die dauernde Unmöglichkeit der Ausübung dem Untergang gleich; Ehrenzweig, System des österr allgemeinen Privatrechtes I/22, 350; Klang in Klang II2, 608; Hofmann in Rummel 3 Rz 4 zu § 524 ABGB; EvBl 1979/69, 1980/22; MietSlg 33.042.wobl 2003, 1 Heft 1 v. 28.1.2003

Das dingliche Wohnungsrecht gewährt dem Wohnungsberechtigten bei Zerstörung des Wohnobjekts einen Anspruch gegen den Liegenschaftseigentümer auf Wiedererrichtung. Das trifft grundsätzlich auch dann zu, wenn die Zerstörung durch den Berechtigten verschuldet wurde, der dafür aber Schadenersatz zu leisten hat.

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