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Keine Gerichtsgebührenpflicht für Zwischenanträge auf Feststellung

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2003/200wobl 2003, 377 Heft 12 v. 15.12.2003

TP 1 GGG, § 18 Abs 2 Z 1 und Z 2 GGG (§ 7 RATG); § 236 ZPO (§ 259 Abs 2 ZPO); § 17a VfGG:

Zwischenanträge auf Feststellung lösen keine Gerichtsgebührenpflicht aus (gegen VwGH 6. 10. 1994, 93/16/0137).

Bekämpfen mehrere Beschwerdeführer einen Bescheid in einer einzigen VfGH-Beschwerde, so fällt nur einmal Pauschalgebührenpflicht an.

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