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Gerichtliche Preisfestsetzung, Antragslegitimation

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtwobl 2003/196wobl 2003, 367 Heft 12 v. 15.12.2003

§ 15 WGG idF 3. WÄG:

Bei der nachträglichen Übertragung von Genossenschaftswohnungen in das Wohnungseigentum gem § 15c WGG idF 3. WÄG (= idF vor der WRN 2002) haben die Mieter bzw Nutzer der betroffenen Wohnung kein Recht, die gerichtliche Preisfestsetzung zu beantragen.

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