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Begründung von WE durch Lebensgefährten nach dem WEG 1975 rechtlich unmöglich

RechtsprechungWEGwobl 2002/67wobl 2002, 238 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 1 Abs 1, § 8 Abs 1, § 24a Abs 2 WEG 1975; § 442 Schlusssatz, § 878 ABGB:

Der schlichte Hälfteeigentümer einer Liegenschaft kann auch mit einer im Grundbuch angemerkten Zusage der WE-Begründung nach § 24a Abs 2 WEG 1975 (hier ein Reihenhaus betreffend) einem nicht verheirateten Paar, dh Lebensgefährten, weder Alleineigentum (vgl § 442 Schlusssatz ABGB) noch aus rechtlichen Gründen WE verschaffen.

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