§ 1 Abs 1, § 8 Abs 1, § 24a Abs 2 WEG 1975; § 442 Schlusssatz, § 878 ABGB:
Der schlichte Hälfteeigentümer einer Liegenschaft kann auch mit einer im Grundbuch angemerkten Zusage der WE-Begründung nach § 24a Abs 2 WEG 1975 (hier ein Reihenhaus betreffend) einem nicht verheirateten Paar, dh Lebensgefährten, weder Alleineigentum (vgl § 442 Schlusssatz ABGB) noch aus rechtlichen Gründen WE verschaffen.