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Richtwertmietzins, mietrechtliche Normwohnung

RechtsprechungMRGwobl 2002/59wobl 2002, 225 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 16 Abs 2 MRG; § 2 RichtWG:

Bei der im § 2 RichtWG definierten Normwohnung ist eine Wohnung in einem Althaus gemeint.

In Altbauwohnungen sind Gegensprechanlage, Telefon- und Telekabelanschlüsse als Sonderausstattung zu qualifizieren und deshalb Zuschläge zum Richtwert gerechtfertigt.

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