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Kosten doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten auch dann, wenn die Familie mit dem Dienstnehmer an den Ort der Beschäftigung übersiedelt ist

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2002/54wobl 2002, 193 Heft 6 v. 20.6.2002

§ 16 Abs 1 Satz 1 EStG 1988 (§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988):

Die mit der beruflich veranlassten Führung eines zweiten Haushaltes verbundenen Auslagen eines Dienstnehmers sind auch dann Werbungskosten, wenn die Familie mit ihm an den Ort der Beschäftigung übersiedelt. Die Übersiedlungskosten der Familienmitglieder sind hingegen keine Werbungskosten.

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