§ 1 Abs 1, Abs 2 und Abs 4, § 3, § 13 Abs 3, § 14 Abs 1 Z 1, § 15 WEG; § 1042 ABGB:
An bloßen Abstellflächen in einer Baulichkeit, die nicht ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gewidmet und auf einer überwiegend diesem Zweck dienenden Liegenschaft errichtet ist, kann kein selbstständiges WE, sondern nur Zubehör-WE begründet werden.