vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilausnahme und Förderung nach dem WWG

RechtsprechungMRGwobl 2002/11wobl 2002, 40 Heft 2 v. 20.2.2002

§§ 1 Abs 4 Z 3, 16, 37 MRG, § 15 WWG:

Im Falle der Inanspruchnahme von Förderungsmitteln (hier nach dem WWG idF der Nov 1954) können die Bestimmungen des MRG zur Gänze selbst dann anwendbar sein, wenn sich das Mietobjekt in einem Gebäude befindet, das auf Grund einer nach dem 8. 5. 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde, und WE begründet ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!