In der Praxis kann sich der Arbeitgeber bzw der Dritte, der mit dem Arbeitgeber eine Sondervereinbarung über die Vergabe von Wohnungen an Arbeitnehmer getroffen hat1), durch finanzielle Engpässe zur Veräußerung eines Dienstwohnungsobjektes genötigt sehen. Angesichts der relativ großen Anzahl von Insolvenzen2) beschäftigt sich dieser Beitrag auch mit den Folgen einer Veräußerung von Dienstwohnungen im Laufe eines Konkursverfahrens. Die Auswirkungen einer Zwangsversteigerung eines Dienstwohnungsobjektes werden ebenfalls untersucht. Zu beantworten ist insbesondere die Frage, ob die Benutzungsberechtigung des Dienstnehmers an der Dienstwohnung nach einer solchen freiwilligen oder gerichtlichen Veräußerung im Verhältnis zum Erwerber der Liegenschaft fortbesteht, und bejahendenfalls, ob es sich weiterhin um eine Dienstwohnung handelt, die vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen ist (§ 1 Abs 2 Z 2 MRG).