§§ 17, 21, 37 Abs 3 MRG; §§ 1478, 1486 ABGB:
Eine nachträgliche Änderung des Verteilungsschlüssels wird in der Form, dass dem Mieter, der unverhältnismäßig hohe Betriebskosten verursacht, allein das Übermaß unter Abweichung vom allgemeinen BK-Schlüssel auferlegt wird, gebilligt.