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Ermäßigter Steuersatz für die entgeltliche Übertragung von Mietrechten

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2002/129wobl 2002, 342 Heft 11 v. 20.11.2002

§ 6 Abs 1 Z 9 lit a, § 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG 1994:

Die Übertragung eines langjährigen (hier: einundneunzigjährigen) Nutzungsrechtes an einer Dachgeschoßwohnung kann nicht als Übertragung der Dachgeschoßwohnung (der Verfügungsmacht) beurteilt werden. Es ist allerdings der ermäßigte Steuersatz auf diesen Umsatz anzuwenden.

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