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Verpflichtung zur Unterfertigung einer Urkunde über einen befristeten Mietvertrag

RechtsprechungMRGwobl 2002/119wobl 2002, 331 Heft 11 v. 20.11.2002

§ 29 Abs l Z 3 lit a MRG aF; § 936 ABGB:

Unterliegt ein Hauptvertrag einer gesetzlichen Formpflicht, so darf der Formzweck nicht durch eine Vereinbarung gemäß § 936 ABGB unterlaufen werden. Das Schriftformerfordernis für ein befristetes Mietverhältnis muss auch bei der Zusage, einen solchen Vertrag abzuschließen, eingehalten werden; eine bloß mündliche Zusage reicht nicht aus.

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