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Zu Faschingsbeginn (k)ein Faschingsscherz

KorrespondenzUniv.-Lektor Dr. Norbert Hanelwobl 2002, 321 Heft 11 v. 20.11.2002

Viel wurden schon die mittlerweile sagenhafte „Qualität der Gesetzgebung“ bejammert und „Fehlleistungen“ in diesem Bereich beklagt - in gewisser Weise ein Dauerthema, das, je nach Seriosität, rechtspolitisch missbraucht wurde und wird oder auf echte (Wertungs-)Widersprüche und Inkonsistenzen hinweist. Angesichts der Jahreszeit (11. 11.) und vor dem Hintergrund des in mancher Hinsicht nicht eben der Weisheit letzten Schluss darstellenden WEG 20021)1)Womit - zur Klarstellung - in erster Linie der politische Umgang mit dieser Materie angesprochen ist. wird hier von einer Begebenheit im Dunstkreis der Legistik berichtet, die zwar - sub specie aeternitatis - nicht einmal eine „pea“, von „nut“ gar nicht zu reden, darstellt, immerhin zum Schmunzeln, wenn nicht gar zum Nachdenken Anlass gibt.

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