Viel wurden schon die mittlerweile sagenhafte „Qualität der Gesetzgebung“ bejammert und „Fehlleistungen“ in diesem Bereich beklagt - in gewisser Weise ein Dauerthema, das, je nach Seriosität, rechtspolitisch missbraucht wurde und wird oder auf echte (Wertungs-)Widersprüche und Inkonsistenzen hinweist. Angesichts der Jahreszeit (11. 11.) und vor dem Hintergrund des in mancher Hinsicht nicht eben der Weisheit letzten Schluss darstellenden WEG 20021) wird hier von einer Begebenheit im Dunstkreis der Legistik berichtet, die zwar - sub specie aeternitatis - nicht einmal eine „pea“, von „nut“ gar nicht zu reden, darstellt, immerhin zum Schmunzeln, wenn nicht gar zum Nachdenken Anlass gibt.