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Doppelte Haushaltsführung muss beruflich bedingt sein, damit die Mehrkosten steuerlich berücksichtigt werden können

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2002/110wobl 2002, 314 Heft 10 v. 20.10.2002

§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988:

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