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Neuerungsverbot in außerstreitigen Wohnrechtsverfahren

RechtsprechungWEGwobl 2002/102wobl 2002, 310 Heft 10 v. 20.10.2002

§ 26 Abs 2 Einleitungssatz WEG 1975 iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG; § 504 Abs 2 ZPO analog:

Auch in außerstreitigen Wobnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG 1975 gilt das Neuerungsverbot.

OGH 23. 4. 2002, 5 Ob 82/02y - ao Revisionsrekurs zurückgewiesen (LGZ Wien 38 R 93/01)

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