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Bestimmtheitserfordernis eines außerstreitigen Antrages

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/112wobl 2001, 182 Heft 6 v. 20.6.2001

§ 37 MRG; § 16 WGG:

An die Bestimmtheit des Begehrens in einem Außerstreitverfahren nach den Wohnrechtsgesetzen sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen; es reicht für eine sachliche Erledigung aus, wenn das Begehren im Zusammenhang mit dem Sachvorbringen wenigstens erkennbar ist.

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