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Keine Schiedsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten nach § 37 Abs 1 MRG

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/114wobl 2001, 183 Heft 6 v. 20.6.2001

§ 37 Abs 1 MRG; §§ 577 ff MRG:

Die in § 37 Abs 1 MRG dem Außerstreitrichter zugewiesenen Angelegenheiten sind, auch wenn es sich in einigen Fällen um kontradiktorische „Rechtsstreitigkeiten im Gewand des außerstreitigen Verfahrens“ handelt, objektiv nicht schiedsfähig.

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