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Auslegung des Antrages auf Mietzinsüberprüfung

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2001/99wobl 2001, 157 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 37 Abs 1 Z 8, § 37 Abs 3, § 39 MRG:

Mietzinsüberprüfungsanträge sind nicht kleinlich nach ihrem Wortlaut, sondern so auszulegen, dass nach Möglichkeit - im Rahmen des äußersten Wort- und Bedeutungssinns des Begehrens - eine Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit des vereinbarten Hauptmietzinses im sachlich notwendigen Umfang gewährleistet werden kann.

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