Beseitigt die „rangbessere“ Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung des Anteils eines Mit- und Wohnungseigentümers das gesetzliche Vorzugspfandrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft?
RechtsprechungWEGwobl 2001/86wobl 2001, 145 Heft 5 v. 20.5.2001