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Bauarbeiten Dritter (U-Bahn): Schadenersatz für Aufwendungen des Mieters zum Schutz vor Immissionen und zur Vermeidung größerer Schäden

RechtsprechungABGBwobl 2001/73wobl 2001, 118 Heft 4 v. 20.4.2001

§§ 364 ff, § 1096, § 1295 ABGB:

Der Bestandgeber haftet bei Verschulden für jeden durch Vernachlässigung seiner Verpflichtung zur Gebrauchsgewährung verursachten Schaden; es trifft ihn aber keine Haftung, wenn der Bestandgeber die Ansprüche des Bestandnehmers im Baugenehmigungsverfahren gar nicht hätte geltend machen können.

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