1. Einleitung
Die EO-Novelle 20001) stellt den zunächst letzten Teilschritt2) der Reform der EO nach den Novellen 19913) und 19954) dar. Den Schwerpunkt bildet die grundlegende Überarbeitung der Bestimmungen hinsichtlich der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, aber auch die Regelungen bezüglich der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft wurden neu gestaltet. Im Bereich des Allgemeinen Teils der EO finden sich ebenfalls wichtige Neuerungen, wie zB Regelungen hinsichtlich der Geltendmachung von Barauslagen unter Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs5), der amtswegigen Erhebung des Grundbuchstandes durch das Gericht6), der Ausweitung der Zustimmungsfiktion auf beabsichtigtes amtswegiges Vorgehen7) sowie der öffentlichen Bekanntmachung durch Edikt mittels Aufnahme in die Ediktsdatei8). Weiters wurde durch die Revision der Übereinkommen von Brüssel und Lugano bezüglich der Vollstreckbarerklärung ausländischer Exekutionstitel die örtliche Zuständigkeit9) als auch das anzuwendende Rekursverfahren10) neu geregelt. Ebenfalls erfolgten Anpassungen im Zusammenhang mit anderen Exekutionsmittel.11)