§ 1096, § 1117, § 1444 ABGB:
Umfangreiche Leerstehungen in einem Einkaufszentrum (nur rd 10€% der nicht von der Klägerin in Bestand genommenen Flächen waren ausgelastet) können zu einer Mietzinsminderung führen, aber auch eine vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages durch den Bestandnehmer rechtfertigen.