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Gemeinsamer Haushalt - Aufnahme des Hauptmieters in ein Pflegeheim

RechtsprechungMRGwobl 2001/48wobl 2001, 74 Heft 3 v. 20.3.2001

§ 14 Abs 3, § 30 Abs 2 Z 5 MRG:

Ein gemeinsamer Haushalt wird nicht schon durch die Aufnahme des Hauptmieters in ein Pflegeheim beendet.

Scheidet eine Rückkehr des Hauptmieters auf Grund objektiver Tatsachen nicht schlechthin aus, so ist für das Fortbestehen eines gemeinsamen Haushaltes nur dessen Willensbekundung von Bedeutung.

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