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Rückforderung von EVB ab 1. 2. 1997

RechtsprechungMRGwobl 2001/52wobl 2001, 80 Heft 3 v. 20.3.2001

§ 45 MRG; Art II Abschn II Z 4 des 3. WÄG

Der Antrag im Außerstreitverfahren, dem Vermieter (Eigentümer des Mietobjekts am 31. 1. 1997) die Rückzahlung der nicht verbrauchten EVB aufzutragen, reicht aus; in einem solchen Verfahren sind nur Einhebung und bestimmungsgemäßer Verbrauch (der sich schon mangels Vorlage von Mietzinsabrechnungen ergibt), nicht aber allfällige Formmängel der Einhebung zu prüfen.

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