§ 15a Abs 1 Z 2, Abs 2 MRG (§ 16 Abs 2 Z 2, Abs 3 MRG idF vor dem 3. WÄG):
Auch bei Umwandlung eines Naturalwohnverhältnisses in ein dem MRG unterliegendes Mietverhältnis ist ausnahmslos auf den Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses abzustellen.